Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05, Habelt, Möser, Wachter   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1460
EuGH, 18.12.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05, Habelt, Möser, Wachter (https://dejure.org/2007,1460)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05, Habelt, Möser, Wachter (https://dejure.org/2007,1460)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05, Habelt, Möser, Wachter (https://dejure.org/2007,1460)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Habelt

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Möser

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Wachter

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • EU-Kommission PDF

    Habelt

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • EU-Kommission

    Habelt

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Arbeitnehmer und Selbstständige mit dem Freizügigkeitsgebot; Auswirkung der Zurücklegung von Beitragszeiten in der Zeit von 1937 bis 1945 in ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1408/71; ; EG Art. 18; ; EG Art. 39; ; EG Art. 42

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer: Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT ODER VOLKSZUGEHÖRIGKEIT NICHT DESHALB VERWEIGERT WERDEN, WEIL SIE IHREN WOHNSITZ IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT HABEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Habelt

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung von Rentenzahlungen für im Ausland lebende Deutsche verstößt gegen EU-Recht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Wachter

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Berlin - Auslegung des Artikels 42 EG-Vertrag - Gültigkeit des Anhangs VI Teil D, Deutschland, Nr. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-11895
  • NZS 2008, 419 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Im Übrigen hat der Gerichtshof zwar bereits anerkannt, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts eines Systems der sozialen Sicherheit derartige Beschränkungen rechtfertigen kann (vgl. u. a. Urteil vom 28. April 1998, Kohll,C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 41), doch ist festzustellen, dass die deutsche Regierung nicht nachgewiesen hat, inwieweit Wohnsitzverlegungen ins Ausland wie die in den Ausgangsverfahren vorgenommenen zu höheren finanziellen Belastungen für das deutsche Sozialversicherungssystem führen können.
  • EuGH, 23.11.2000 - C-135/99

    Elsen

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71, die den Bezug der vom zuständigen Staat zu erbringenden Leistungen der sozialen Sicherheit auch für den Fall sichern sollen, dass der Versicherte, der ausschließlich in seinem Herkunftsstaat gearbeitet hat, in einem anderen Mitgliedstaat wohnt oder seinen Wohnort dorthin verlegt, nicht nur zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 39 EG, sondern auch zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Unionsbürger in der Europäischen Gemeinschaft nach Art. 18 EG beitragen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 23. November 2000, Elsen,C-135/99, Slg. 2000, I-10409, Randnr. 35).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs würde der Zweck der Art. 39 EG und 40 EG verfehlt, wenn die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlören, die ihnen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern, insbesondere wenn diese Vergünstigungen die Gegenleistung der von ihnen gezahlten Beiträge darstellen (vgl. u. a. Urteil vom 8. März 2001, Jauch,C-215/99, Slg. 2001, I-1901, Randnr. 20).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-28/00

    DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Zunächst ist festzustellen, dass sich Personen in der Situation von Frau Habelt und Frau Möser nach Art. 94 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 darauf berufen können, dass für die Feststellung des Anspruchs auf Leistungen nach dieser Verordnung - im vorliegenden Fall ab dem 1. Februar 1988 - sämtliche Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten berücksichtigt werden, die nach deutschem Recht vor Anwendung dieser Verordnung zurückgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, Slg. 2002, I-1343, Randnrn.
  • EuGH, 30.04.1996 - C-214/94

    Boukhalfa / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Wie der Gerichtshof in Randnr. 15 des Urteils vom 30. April 1996, Boukhalfa (C-214/94, Slg. 1996, I-2253), ausgeführt hat, können Gemeinschaftsvorschriften auf eine außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ausgeübte Berufstätigkeit anwendbar sein, wenn das Arbeitsverhältnis einen hinreichend engen Bezug zu diesem Gebiet behält (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Prodest, 237/83, Slg. 1984, 3153, Randnr. 6, vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 15, und vom 29. Juni 1994, Aldewereld, C-60/93, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die Aufhebung der Wohnortklauseln um Maßnahmen zur Durchführung des Art. 42 EG handelt, die zur Herstellung der durch Art. 39 EG garantierten Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Bereich der sozialen Sicherheit ergriffen wurden (vgl. u. a. Urteile Jauch, Randnr. 20, und vom 11. September 2007, Hendrix,C-287/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-286/03

    DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Eine Leistung kann dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden, wenn sie den Begünstigten aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird und wenn sie sich auf eines der in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2006, Hosse,C-286/03, Slg. 2006, I-1771, Randnr. 37).
  • EuGH, 05.03.1998 - C-194/96

    Kulzer

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs fallen nämlich Rentner, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zum Bezug von Rente berechtigt sind, auch wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit unter die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die Arbeitnehmer (vgl. u. a. Urteil vom 5. März 1998, Kulzer, C-194/96, Slg. 1998, I-895, Randnr. 24).
  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Insbesondere kann, wie der Gerichtshof bereits anerkannt hat, die Gewährung von Leistungen, die eng an das soziale Umfeld gebunden sind, legitimerweise von der Voraussetzung eines Wohnsitzes im Staat des zuständigen Trägers abhängig gemacht werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988, Lenoir, 313/86, Slg. 1988, 5391, Randnr. 16, vom 4. November 1997, Snares, C-20/96, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 42, und vom 6. Juli 2006, Kersbergen-Lap und Dams-Schipper, C-154/05, Slg. 2006, I-6249, Randnr. 33).
  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Insbesondere kann, wie der Gerichtshof bereits anerkannt hat, die Gewährung von Leistungen, die eng an das soziale Umfeld gebunden sind, legitimerweise von der Voraussetzung eines Wohnsitzes im Staat des zuständigen Trägers abhängig gemacht werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988, Lenoir, 313/86, Slg. 1988, 5391, Randnr. 16, vom 4. November 1997, Snares, C-20/96, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 42, und vom 6. Juli 2006, Kersbergen-Lap und Dams-Schipper, C-154/05, Slg. 2006, I-6249, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

  • EuGH, 07.02.1991 - C-227/89

    Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

  • EuGH, 29.06.1994 - C-60/93

    Aldewereld / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren

  • EuGH, 27.09.1989 - 9/88

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

  • EuGH, 09.11.1995 - C-475/93

    Thévenon und Stadt Speyer-Sozialamt / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

  • EuGH, 31.03.1977 - 79/76

    Fossi

  • EuGH, 22.02.1979 - 144/78

    Tinelli

  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rentner, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zum Bezug von Rente berechtigt sind, auch dann, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit unter die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die Arbeitnehmer fallen, soweit auf sie keine besonderen Bestimmungen anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1998, Kulzer, C-194/96, Slg. 1998, I-895, Randnr. 24, und vom 18. Dezember 2007, Habelt u. a., C-396/05, C-419/05 und C-450/05, Slg. 2007, I-11895, Randnr. 57).
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 15/16 R

    Anrechnung einer ausländischen Rente auf die deutsche Rente nach § 31 FRG

    Die Verordnung 1408/71 EWGV ist auf den Kläger persönlich anwendbar; er fällt als Rentner unter die Bestimmungen über die Arbeitnehmer (Art. 2 Abs. 1 EWGV 1408/71; vgl EuGH Urteil vom 18.12.2007 - C-396/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 - Juris RdNr 57) .

    Dazu zählen auch die Leistungen nach dem FRG; es handelt sich dabei nicht um ein "Leistungssystem für Opfer des Krieges und seiner Folgen" iS des Art. 4 Abs. 4 EWGV 1408/71 (vgl EuGH Urteil vom 18.12.2007 - C-396/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 - Juris RdNr 106 f ).

    Nach beiden Verordnungen sind auch die Versicherungszeiten, die bereits vor Beginn der Anwendung der EWGV 1408/71 bzw EGV 883/2004 in dem Mitgliedstaat - dh selbst vor dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union zum 1.5.2004 - zurückgelegt worden sind, zu berücksichtigen (Art. 94 Abs. 1 bis 3 EWGV 1408/71; Art. 87 Abs. 2 EGV 883/2004; EuGH Urteil vom 18.12.2007 - C-396/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 - Juris RdNr 55) .

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Denn der EuGH habe am 18.12.2007 (C 396/05, C 419/05, C 450/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2) entschieden, dass entgegen der Auffassung des BSG und des BVerfG Fremdrentenansprüche keine besonderen kriegsbedingten Sozialleistungen seien.

    Dass es sich bei Renten, die auf Beitragszeiten nach dem FRG beruhen, um Leistungen der sozialen Sicherheit iS von Art. 4 Abs. 1 EWGV Nr. 1408/71 handelt, die Renten deshalb vom sachlichen Geltungsbereich der VO erfasst werden und somit auch in das EU-Ausland zu zahlen sind, hat der EuGH am 18.12.2007 (C-450/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 RdNr 109, 125, 129) bereits entschieden; einen Zahlungsanspruch auf die Witwenrente kann die Klägerin aber auch hieraus ersichtlich nicht ableiten.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11985
Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05 (https://dejure.org/2007,11985)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.06.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05 (https://dejure.org/2007,11985)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05 (https://dejure.org/2007,11985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Habelt

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten - Qualifizierung von Leistungen und Zulässigkeit des Wohnsitzerfordernisses - Freizügigkeit von Arbeitnehmern - Export von Leistungen der sozialen Sicherheit - Leistungssysteme für Opfer des Krieges und ...

  • EU-Kommission PDF

    Habelt

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten - Qualifizierung von Leistungen und Zulässigkeit des Wohnsitzerfordernisses - Freizügigkeit von Arbeitnehmern - Export von Leistungen der sozialen Sicherheit - Leistungssysteme für Opfer des Krieges und ...

  • EU-Kommission

    Habelt

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-11895
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (62)

  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05
    13 - Die Urteile vom 8. März 2001, Jauch (C-215/99, Slg. 2001, I-1901, Randnrn.

    18 - Urteil Jauch (in Fn. 13 angeführt, Randnr. 20), und Urteil vom 25. Februar 1986, Spruyt (284/84, Slg. 1986, 685, Randnrn. 18 f.).

    19 - Urteil Jauch (in Fn. 13 angeführt, Randnr. 21), und Urteil vom 21. Februar 2006, Hosse (C-286/03, Slg. 2006, I-1771, Randnrn.

    53 - Urteil Jauch (in Fn. 13 angeführt, Randnrn. 32 und 33).

    Vgl. Urteile Jauch, in Fn. 13 angeführt, Randnr. 21, und Hosse, in Fn. 19 angeführt, Randnr. 25. Fuchs, M., a. a. O. (Fn. 9), Art. 4, Randnr. 27, weist darauf hin, dass die in Art. 4 Abs. 2a aufgeführten beitragsunabhängigen Sonderleistungen in bar ausschließlich im Wohnstaat gemäß dessen Rechtsvorschriften gewährt werden, sofern diese Leistungen in Anhang IIa aufgeführt sind.

  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05
    12 - Urteile vom 4. November 1997, Snares (C-20/96, Slg. 1997, I-6057, Randnrn.

    29 - Urteil Snares, in Fn. 12 angeführt, Randnr. 39.

    34 - Urteil Snares, in Fn. 12 angeführt, Randnr. 45.

    55 - Urteile Snares, in Fn. 12 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 07.02.1991 - C-227/89

    Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05
    Im Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache Thévenon hat der Gerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Urteil Rönfeldt dahin gehend präzisiert, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht für Arbeitnehmer gelten kann, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1408/71 Versicherungszeiten nur in einem Mitgliedstaat zurückgelegt und ihr Recht auf Freizügigkeit erst nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeübt haben(64).

    44 - Der Gerichtshof spricht im Urteil vom 7. Februar 1991, Rönfeldt (C-227/89, Slg. 1991, I-323, Randnr. 29), von "in das nationale Recht eingeführte Abkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten".

    59 - Vgl. Urteil Rönfeldt, in Fn. 43 angeführt, Randnr. 23. Dieses Urteil stellt die Weiterentwicklung einer frühen Rechtsprechung (insbesondere der Urteile Petroni in Fn. 17 angeführt, Randnr. 13, De Jong, in Fn. 17 angeführt, Randnr. 15, und Dammer, in Fn. 17 angeführt, Randnr. 21) dar, wonach der Zweck der Art. 48 bis 51 EWG-Vertrag verfehlt würde, wenn die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlören, die ihnen jedenfalls die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern.

    60 - Urteil Rönfeldt, in Fn. 44 angeführt.

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